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Sehr geehrte/r Abonnent,

die Allgäuer Milchwirtschaft und Ihre Sennereien und Käsereien haben 2007 entscheidend mit dazu beigetragen, dass die Region bis heute weitgehend gentechnikfrei bewirtschaftet wird. Über 50 Unternehmen aus der Region führen heute das "Ohne GenTechnik"-Siegel auf ihren Produkten und genießen das entsprechende Vertrauen der Verbraucher*innen, von denen nach wie vor weit über 80 Prozent Gentechnik in Lebensmitteln entschieden ablehnen. Für die Biolandwirtschaft ist Gentechnikfreiheit eine zentrale Grundlage, aber auch die große Mehrheit der konventionellen Betriebe im Allgäu verzichtet aus freien Stücken auf Gentechnik auf dem Acker oder im Futtertrog.

Gentechnikfreiheit ist nicht nur ein wichtiges Kriterium für die Einnahmensicherung für Landwirtschaft und Lebensmittel verarbeitende Betriebe, sie dient der Sicherung der bäuerlichen Unabhängigkeit, der Attraktivität der Region für den Tourismus und leistet einen entscheidenden Beitrag zu Arten-, Boden- und Klimaschutz.

Doch leider können wir uns diesbezüglich nicht weiterhin in Sicherheit wiegen. Denn in der EU gibt es derzeit starke Bestrebungen, die Gentechnik zu deregulieren, das heißt, die bisherigen strengen Regelungen durch Umdeklarierungen und Neudefinition der Begriffe auszuhebeln.

Tatsächlich erwägt die EU-Kommission allen Ernstes für 95 Prozent aller mit neuer Gentechnik veränderten Organismen (GVO), die bislang vorgeschriebene umfassende Risikobewertung und Kennzeichnung als gentechnisch veränderte Produkte außer Kraft zu setzen. Mit dem Plan der EU-Kommission die „Neuen genomischen Techniken“ aus dem geltenden EU-Gentechnikrecht herauszulösen, untergräbt die Kommission das Vorsorgeprinzip und die Wahlfreiheit, zwei zentrale Grundprinzipien der Europäischen Union!

Bis zum 22. Juli 2022 können sich Stakeholder an der öffentlichen Konsultation zu „Rechtsvorschriften für Pflanzen, die mit bestimmten Neuen Genomischen Techniken (NGTs) erzeugt wurden“, beteiligen. Die von der EU-Kommission initiierte Konsultation erfolgt über einen Online-Fragebogen, der erschreckend einseitig formuliert ist und zahlreiche suggestive und stellenweise irreführende Behauptungen enthält.

Mit einer Deregulierung entfielen die bis dato verpflichtende Risikobewertung und Kennzeichnung mit neuer Gentechnik veränderten Organismen. GVO-Produkte wären nicht länger identifizierbar und rückverfolgbar, Hersteller und Vermarkter gentechnikfreier Lebensmittel liefen Gefahr, ihren Kunden (B2B und B2C) unwissentlich und ungewollt Produkte neuer Gentechnik zu verkaufen. Sie sähen sich kritischen Fragen von Verbraucherinnen und Verbraucher ausgesetzt und wären mit massiven finanziellen Risiken konfrontiert.

Umso wichtiger ist es, dass Hersteller und Vermarkter von Ohne-Gentechnik-Lebensmitteln klar und deutlich für ihre Geschäftsinteressen eintreten. Bitte nutzen Sie diese Chance! Wie Sie das tun können, zeigt eine von der ENGA (European non-GMO Industry Association) herausgegebene Hilfestellung zur Beantwortung des Fragebogens der EU-Kommission. Sie finden dieses Dokument HIER

Bei einigen Fragen besteht die Möglichkeit für individuelle Antworten. Hier ist es wichtig, dass Unternehmen ihre eigene Perspektive einbringen. Die Empfehlungen sollten daher als inhaltlicher Rahmen und nicht als fertige Formulierung gesehen werden. Wichtig zu wissen: copy und paste, also wortgleiche Antworten, führen dazu, dass die Kommission diese automatisch aussortiert. Deshalb sollten unbedingt eigene Formulierungen verwendet werden. Alle anderen Fragen werden durch Ankreuzen beantwortet. Zum Teil sind mehrere Antworten möglich.

Mit freundlichen Grüßen
Ina Schicker

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Dr. Ina Schicker, Koordinatorin AK GENial, Alte Steige 24, 87629 Füssen
Tel: 08362/509844 bzw. 0175 / 44 15 363
Mail: ak-genial@posteo.de
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