Auf Initiative von Claudia Goßner aus Kaufbeuren läuft in der Stadt seit 9. Oktober 2026 eine Unterschriftensammlung zur Einführung einer Informationsfreiheitssatzung (IFS) über einen Bürgerantrag. Die Initiative möchte damit bewirken, dass der Kaufbeurer Stadtrat eine verbindliche Informationsfreiheitssatzung prüft und beschließt. So würde sichergestellt, dass Kaufbeurer Bürger ein verlässliches Recht auf Auskunft und digitalen Einblick erhalten, ohne – wie bisher – auf das Wohlwollen der Verwaltung angewiesen zu sein.
Der Hintergrund: Seit 2006 gibt es (*noch – siehe Anmerkungen unten) ein Informationsfreiheitsgesetz in Deutschland. Dies gilt jedoch nur für die Behörden des Bundes. Über Akteneinsichtsrechte auf Landes- und Kommunalebene müssen die Landesparlamente entscheiden. In 14 Bundesländern gibt es Informationsfreiheits- und Transparenzgesetze – nicht jedoch in Bayern.
Da Bayern kein landesweites Informationsfreiheitsgesetz besitzt, kann bisher jede Kommune eigenständig entscheiden, ob sie eine solche Satzung erlässt.
Dies würde nicht nur den Bürgern nützen sondern auch die Demokratie im Rathaus stärken, finden die Kaufbeurer Initiatoren. Sie argumentieren, dass dadurch das Informationsmonopol der Verwaltung aufgebrochen wird und auch ehrenamtliche Stadträte fundierter auf echter Faktenbasis entscheiden können, da kritische Zahlen und Gutachten rechtzeitig einsehbar werden. Gleichzeitig versichern sie, dass berechtigte Geheimhaltungsinteressen (wie der Datenschutz) gewahrt bleiben.

In den vier Allgäuer Landkreisen (Ostallgäu, Oberallgäu, Unterallgäu und Lindau) ist eine Informationsfreiheitssatzung bisher nach wie vor eine absolute Seltenheit. Der größte Vorreiter in der Region ist Memmingen. Die Stadt hat bereits zum 1. Januar 2012 eine eigene Informationsfreiheitssatzung in Kraft gesetzt. Bürgerinnen und Bürger können dort seither Anträge auf Akteneinsicht im eigenen Wirkungskreis der Stadt stellen.
In Füssen hatte sich die damalige Stadträtin und Bürgermeisterkandidatin Christine Fröhlich seit 2016 für eine Informationsfreiheitssatzung eingesetzt, die schließlich 2023 eingeführt wurde und seither fester Bestandteil des offiziellen Ortsrechts ist. In Kempten wurden alle Anträge von Oppositionsparteien im Stadtrat bisher abgelehnt oder nicht weiterverfolgt.
In Kaufbeuren wird aktuell über das Portal informationsfreiheit-kf.de und Unterschriftenlisten, die dort zum Download zur Verfügung stehen, die notwendige Unterstützung in der Bevölkerung gesammelt, um den Bürgerantrag nach Art. 18b der Bayerischen Gemeindeordnung (BGO) offiziell im Rathaus einreichen zu können.
Mehr erfahren
Kontakt:
Claudia Goßner, Buchloer Str. 6, 87600 Kaufbeuren
Rückfragen per E-Mail: claudia1 (at) gossner.info
(Bild: Claudia Goßner)
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* Auch auf Bundesebene ist die Informationsfreiheit derzeit stark gefährdet. Die geplante Änderung des Informationsfreiheitsgesetzes durch die schwarz-rote Bundesregierung stößt auf massiven Widerstand und wird von Kritikern als „faktische Abschaffung“ der Informationsfreiheit in Deutschland eingestuft.
Zivilgesellschaft, Medienverbände und Datenschützer laufen Sturm gegen das Vorhaben. In einem offenen Brief von über 130 Organisationen – angeführt von Transparency International Deutschland – wird vor einem historischen demokratischen Rückschritt und einem massiven Rückbau von Bürgerrechten gewarnt.
Befürchtet wird insbesondere eine Bedrohung für den Journalismus: Ohne das IFG wären investigative Enthüllungen wie die Maskenaffäre oder der Maut-Skandal kaum möglich gewesen. Der verbleibende presserechtliche Auskunftsanspruch gilt im Vergleich zum IFG oft als stumpferes Schwert.
Die Bundesdatenschutzbeauftragten warnen, dass der schwammige Begriff des „berechtigten Interesses“ willkürlich genutzt werden könnte, um unliebsame Anfragen pauschal abzuweisen.
Die Initiative FragDenStaat hat eine Petition gestartet und im Zuge des Protests mehr als 600.000 Unterschriften gegen die Novelle gesammelt. Wann der Entwurf offiziell in das parlamentarische Verfahren des Bundestags eingebracht wird, ist aufgrund des immensen Gegenwinds noch offen.
Diese Änderungen sind geplant:
- Nachweis eines berechtigten Interesses: Bisher durfte jede Person ohne Angabe von Gründen Akten von Bundesbehörden anfordern. Künftig soll eine Beweislastumkehr gelten – Anfragen müssen begründet und ein „berechtigtes Interesse“ nachgewiesen werden.
- Ausschluss von NGOs und Medienhäusern: Das Antragsrecht soll auf „natürliche Personen“ (und möglicherweise nur auf in der DE/EU lebende Bürger) beschränkt werden. Nichtregierungsorganisationen, Vereine, Verlage und Rechercheplattformen wie FragDenStaat verlören damit ihren eigenen Auskunftsanspruch.
- Drastische Gebührenerhöhungen: Die bisherige Deckelung der Bearbeitungsgebühren auf maximal 500 Euro soll aufgehoben werden, was zu prohibitiv hohen Kosten für Antragsteller führen könnte.
- Anonymisierung von Behördenmitarbeitern: Namen von Beschäftigten in Behörden sollen zum Schutz vor Anfeindungen generell geschwärzt werden.
- Erweiterte Ausnahmen: Für Bereiche wie die kritische Infrastruktur, Terrorismusbekämpfung und Spionageabwehr sollen die Hürden für die Informationsherausgabe massiv erhöht werden

