Freifahrtschein für Gentechnik-Konzerne verhindern

Der Arbeitskreis GENial (Gentechnikfreies Allgäu) und die Initiative Gentechnikfreie Bodenseeregion machen darauf aufmerksam, dass beim Thema Gentechnik aktuell wieder großer Bedarf besteht, sich aktiv gegen hochproblematische geplante Neuregelungen zu wenden. Bis zum 22. Oktober können Menschen direkt bei der zuständigen Europäischen Kommission Einspruch gegen eine Aufweichung der jetzt noch gültigen Gesetze wenden.

Derzeit unterliegen die neuen Gentechnikverfahren wie bspw. CRISPR-Cas den strengen Regeln des EU-Gentechnikgesetzes. Doch das könnte sich bald ändern!

Denn die EU-Kommission hat erste Vorschläge für einen neuen Rechtsrahmen gemacht, die die bisherigen gesetzlichen Regelungen stark abschwächen würden.

Würden diese Vorschläge umgesetzt, müssten die neuen Gentechnik-Verfahren nicht mehr als „Gentechnik“ gekennzeichnet werden. Stattdessen würden neue Bezeichungen eingeführt wie „neue Genomtechniken“, „gezielte Mutagenese“ und „Cisgenese“. So benannte Verfahren bedürften keiner Gentechnik-Zulassung mehr.
Damit würde auch die bisherige Risikoprüfung und Kennzeichnungspflicht ausgehebelt.

Deshalb gilt es aktiv zu werden und der EU-Kommission unsere Bedenken mitzuteilen.

In den kommenden Wochen – bis zum 22.10.2021 – können alle Bürger*innen ihre Meinung zum Thema Regulierung bei der EU-Kommission einreichen. Es gilt die Kommission aufzufordern, die neuen Gentechnik-Verfahren auch weiterhin angemessen streng nach EU-Gentechnikrecht zu regulieren!

Auf der AbL-Homepage der Auf der Auf der Homepage der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) ist ein Tool eingerichtet, mit dem man die EU-Kommission direkt anschreiben (hier anklicken!) kann.

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